Die qualitätsverantwortliche Leitung der Schwimmschule erfolgt durch eine/n qualifizierte/n TrainerIn, der/die im Besitz einer Trainer C Lizenz Schwimmen (oder höherwertiger) ist (1 Punkt)
Alle ÜbungsleiterInnen/ HelferInnen am Beckenrand oder im Wasser müssen im Bereich Anfängerschwimmen durch die Landesschwimmverbände qualifiziert sein (Ausbildung nicht älter als vier Jahre) bzw. nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. (1 Punkt)
Die Gruppengröße übersteigt nicht sechs TeilnehmerInnen je Gruppe/ÜbungsleiterIn (Abweichungen bei strukturierten Gruppen möglich). (1 Punkt)
Die Schwimmschule hat regelmäßig über das gesamte Jahr hinweg stattfindende Schwimmlernangebote. (1 Punkt)
Die Schwimmschule muss die Perspektive einer umfassenden Schwimmausbildung anbieten. Die Ausbildung erfolgt planmäßig und zielgerichtet. Die Lernziele sind formuliert und veröffentlicht. Das Erreichen von Teilzielen wird regelmäßig durch Fertigkeitsüberprüfungen abgefragt und dokumentiert. (1 Punkt)
Angebot von Säuglings- und Kleinkinderschwimmen (1 Punkt)
SchwimmGut zertifizierte Schwimmschule (1 Punkt)
Insgesamt müssen für den Bronzestatus 10 Punkte aus mindestens 3 verschiedenen Bewertungsrastern, für den Silberstatus 15 Punkte aus mindestens 4 verschiedenen Bewertungsrastern und für den Goldstatus 20 Punkte aus 5 verschiedenen Bewertungsrastern im Jahr der Beantragung erreicht werden
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